gefördert durch:

schipler
liebram1

Vorläufiger Turnierplan 2010

Arwit Piehler-Jugendcup 2010

Dr. Alders Cup 2010

Basu - Ponydressurcup

Nachwuchs-Pferde-Championat
für 3 bis 6-jährige Pferde
„NPC-Tour 2010“

PAVO-Team-Cup 2010

Dressurprüfungen für
Neu-/Wiedereinsteiger

Gallagher Cup 2010

MDJC 2010

Allg. Bestimmungen
logospiehler03 logoniere
LogoHKM_jpg03
logogif04

zur Jugendseite

Allgemeine und besondere Bestimmungen der Landeskommission für Pferdeleistungsprüfungen des Landes Thüringen (LKT) für das Jahr 2010

Für alle Veranstaltungen im Einzugsbereich der LKT sind nachfolgende Bestimmungen bindend:

  • 1. Gültige Nennschecks für Reiter und Aufkleber für Pferde der FN sowie“ Nennung Online“ sind obligatorisch. Für die Nennung nicht eingetragener Pferde zu Wettbewerben der WBO sind die vorgeschriebenen Nennungsformulare der FN (s. Internet „www.pferd-aktuell.de“ bzw. über die Geschäftsstelle des TRFV, Alfred-Hess-Str. 8, in 99094 Erfurt erhältlich) verbindlich.
  •  
  • 2. Alle Pferde müssen im Besitz eines vorschriftsmäßigen Pferdepasses sein, der auf allen PS/PLS mitzuführen ist.
    Die Pferde müssen seuchenfrei sein und aus einem seuchenfreien Stall kommen. Kranke und krankheitsverdächtige Pferde werden von der PS/PLS ausgeschlossen. Alle Pferde müssen gegen Influenza geimpft sein und einen gültigen Impfschutz nachweisen. 6 Monate +/- 21 Tage. (Siehe Durchführungsbestimmungen LPO zu § 66.6.10) Andernfalls sind diese Pferde auf PLS nicht startberechtigt bzw. werden nachträglich disqualifiziert.
    Auf jeder Pferdeleistungsschau werden durch den LK-Beauftragten Pferde- und Passkontrollen angeordnet und durchgeführt. (ca. 10 % der startenden Pferde). Dabei werden die Pferdepässe, ihre Gültigkeit, das Diagramm und der aktuelle Impfschutz kontrolliert. Bei Fehlen eines vorschriftsmäßigen Pferdepasses ist das Pferd nicht startberechtigt, bzw. wird die Platzierung aberkannt, wenn bis zum Ende der Pferdeleistungsschau der vorschriftsmäßige Pass nicht vorgelegt wird. Erfolgt dies nicht, ist das Pferd erst dann wieder startberechtigt, wenn der vorschriftsmäßige Pferdepass in Kopie in der Geschäftsstelle aktenkundig vorliegt.
  •  
  • 3. Einsätze bzw. Nenngelder, LK-Gebühr sowie eventuelle Stallgelder sind den Nennungen in Form eines Verrechnungsschecks beizufügen. Nennungen, denen kein Scheck über die entsprechenden Gebühren beiliegt, haben keine Gültigkeit und müssen umgehend zurückgeschickt werden
    (dies gilt nicht für Nenner, welche sich am Online-System beteiligen).
  •  
  • 4. Für jeden reservierten Startplatz bei PLS bzw. WBO-Veranstaltungen wird eine LK-Gebühr von 1.- € pro Start erhoben, welche vom Veranstalter an die LKT abzuführen ist.
  •  
  • 5. In Dressurreiterprüfungen bzw Dressurreiterwettbewerben, Springreiter WB und Reiter WB ist jeder Reiter nur mit einem Pferd startberechtigt.
    Teilnehmer an Führzügel- und Longenreiterwettbewerben sowie in Voltigierwettbewerben müssen das 4. Lebensjahr vollendet haben und sind in weiteren Reitwettbewerben bzw. Prüfungen nicht startberechtigt. (ausgenommen Voltigieren.)
    Die Führer der Pferde bzw. die Longenführer müssen das 16. Lebensalter vollendet haben.
  •  
  • 6. Der Veranstalter und die Richtergruppe haften nicht für Unglücksfälle oder Krankheiten, die Besitzern von Pferden, Reitern, Begleitpersonal, Zuschauern und Pferden während der Veranstaltung zustoßen, desgleichen für Diebstähle, Beschädigung oder Feuer sowie Schäden, die aus der Haltung eines Pferdes entstehen oder für sonstige Vorfälle. Die Teilnahme an der Veranstaltung, die Benutzung der Einrichtungen der gesamten Turnieranlage, der Parkfläche und der eventuell zur Verfügung gestellten Stallungen geschieht auf eigene Gefahr. Der Veranstalter und die für ihn tätigen Personen haften nicht für Fahrlässigkeit. Es besteht zwischen den Veranstaltern einerseits und den Reitern, Pferdebesitzern, Begleitpersonal und Besuchern andererseits, kein Vertragsverhältnis. Insbesondere sind die aktiven Teilnehmer nicht Gehilfen des Veranstalters im Sinne der §§ 278 und 831 BGB.
  •  
  • 7. Der Reiter erkennt mit Abgabe der Nennung die Leistungsprüfungsordnung (LPO) in der jeweils gültigen Fassung als verbindlich an und verpflichtet sich, stets - auch außerhalb von Turnieren - die anerkannten Ausbildungsgrundsätze, Richtlinien und Beschlüsse der FN zu befolgen, insbesondere Pferde nicht unreiterlich zu behandeln. Verstöße können den Entzug des Reiter/Fahrerausweises zur Folge haben (§ 20) und mit Ordnungsmaßnahmen (§ 920 ff.) geahndet werden.
    Berufene D-Kader des Thüringer Reit- und Fahrverbandes sind in Ihrer Altersklasse zu den LM Junioren und Junge Reiter startverpflichtet.
    Bei entschuldbaren Verhinderungen kann die LK Dispens erteilen. Bei unentschuldigtem Nichtstart wird der berufene Teilnehmer aus dem D-Kader ausgeschlossen.
  •  
  • Die Einreichung der Ausschreibung für PLS 2009 hat spätestens 16 Wochen vor Beginn der Veranstaltung an die Geschäftsstelle des TRFV, Alfred-Hess-Str. 8, 99094 Erfurt, zu erfolgen. Sie sind in einfacher Ausfertigung mit der Aufstellung der eingeladenen Richter, Parcourschef und Meldestellenleiter, Turnierverwalter und Konto-Nr. für die Online-Nenngelder einzureichen. Die in Frage kommenden Richter als LK-Beauftragte werden in der Richterliste 2010 ausdrücklich benannt. Der LK-Beauftragte muss in jedem Fall aus Thüringen kommen und wird durch die LKT eingesetzt. Bei fehlenden Angaben erfolgt keine Genehmigung der Ausschreibung.
    Ausschreibungen und andere Veranstaltungen werden weiterhin nur genehmigt, wenn von zurückliegenden Veranstaltungen keine Verbindlichkeiten gegenüber der LK bestehen. Die Turnierbearbeitungsgebühr wird dem Veranstalter nach der Bearbeitung der Ausschreibung in Rechnung gestellt
  •  
  • 9. Die Einreichung der Ausschreibung von ausschließlich Wettbewerben nach der WBO hat 6 Wochen vor Nennungsschluss zu erfolgen. Hierbei muss ein Richter, welcher auf der Liste der LK-Beauftragten geführt wird, angegeben werden. Weitere Richter bzw. Prüfer Breitensport können als Richter eingesetzt werden.
  •  
  • 10. Der Nennungsschluss für LP ist 14 bis 31 Tage vor Beginn der Veranstaltung (es gibt keinen 2. Nennungsschluss mehr). Für WBO-Veranstaltungen kann der Veranstalter einen anderen Nennschluss festlegen.
    Ausgenommen davon bleiben „Late-Entry-Veranstaltungen“, welche lediglich an einem Tag durchgeführt werden und nicht mehr als 8 Prüfungen beinhalten.
    Bei verspäteter Ergebnismeldung (spätestens 14 Tage nach der Veranstaltung) an die LKT wird eine Gebühr von 50,- € erhoben.
    Bei Wettbewerben nach WBO ist eine Nennungsstatistik über alle reservierten Startplätze einzureichen, bei PLS eine komplette Turnierauslagerungsdatei von TORIS (keine Ergebnisse wie an FN) sowie eine Nennungsstatistik.
  •  
  • 11. Grundsätzlich ist die ständige Anwesenheit eines Turniertierarztes vorgeschrieben. In Ausnahmefällen kann bis zu Prüfungen der Klasse M* eine zeitliche Anwesenheit vereinbart werden. Die Veranstalter von Pferdeleistungsschauen haben sicher zu stellen, dass zwei Boxen für eventuelle Medikationskontrollen vor Ort vorhanden sind.
  •  12. Bei zentralen Landesturnieren werden ein Stamm von Richtern, der Parcourschef und der Meldestellenleiter von der LK festgelegt.
  •  
  • 13. Bei Reit-, Fahr- und Voltigierabzeichenprüfungen muss stets ein Richter mit der Qualifikation RA, RP oder LK-Beauftragter anwesend sein. Als zweiter Richter sind alle Richter der Richterliste abnahmeberechtigt. Diese Berechtigung ergibt sich aus der Qualifikation der einzelnen Disziplinen.
    Jeder Abzeichenprüfung ist nach APO 2010 ein Lehrgang vorzuschalten, welcher durch einen Inhaber einer gültigen DOSB - Lizenz zu leiten ist.
    Bei Abnahme ist ein Protokoll anzufertigen und der LKT zu übergeben, welches innerhalb von 14 Tagen durch die Geschäftsstelle nach Warendorf gesandt werden muss. Prüfungen zum Reitabzeichen können nur in Vereinen und Pferdebetrieben durchgeführt werden, die dem Thüringer Reit- und Fahrverband e.V. angeschlossen sind.
    Alle vorgesehenen Reitabzeichenprüfungen müssen 3 Wochen vor Beginn der Prüfung in der Geschäftsstelle schriftlich angemeldet werden. Danach erhalten Sie die Genehmigung und die dazugehörigen Unterlagen.
  •  
  • 14. Über die LKT erfolgt die Qualifikation der Lehrkräfte und Richter.
    Jeder Richter und Parcourschef hat im laufenden Turnierjahr zwei Qualifizierungsveranstaltungen in den Disziplinen seiner Richtereinstufung zu besuchen, damit seine Lizenz verlängert werden kann.
    Bei Nichtteilnahme erfolgt Streichung aus der Richterliste für das Jahr 2010.

    Auf der Richterliste des Landesverbandes Thüringen werden nur Richter und Anwärter geführt, die ihren Hauptwohnsitz in Thüringen haben.
    Die Höherstufung der Springrichter nach APO 2010 von SM auf SMS* erfolgt nur auf schriftlichen Antrag. Voraussetzungen: Nachweislich 8 Einsätze in Springprüfungen der Klasse M** in den letzten beiden Jahren, zuzüglich eines Seminars durch die Landeskommission.
    Die Höherstufung der Parcourschefs erfolgt ebenfalls nur auf Antrag. Es kommen nur Parcourschefs in Frage, welche in den letzten beiden Jahren mindestens 8 Springprüfungen der Klasse M** gebaut haben. Hier ist das Seminar am 6. März 2010 mit Herrn Wolfgang Meyer-Diehlo in Grabsleben verpflichtend vorgeschrieben. Testate der Teilnehmer in bisherigen Springen der Klasse S werden hierbei angerechnet.
    Jeder Meldestellenleiter hat jährlich an einer zentralen Weiterbildung teilzunehmen.
  •  
  • 15. Grundlage für alle Gebühren im Zusammenhang mit der Durchführung einer PLS bzw. Wettbewerbe der WBO oder einer Abzeichenprüfung ist die Gebührenordnung des Thüringer Reit- und Fahrverbandes.
    Die Abrechnung der Richtergebühren gegenüber dem Veranstalter obliegt dem LK-Beauftragten.
  •  
  • 16. Eine Dressurpferdeprüfung auf jedem Turnier ist obligatorisch. Hierbei dürfen die Pferde 1 Minute vorher ins Viereck.
    Bei Geländeritten und Springwettbewerben/ -prüfungen der Kl. E muss wenigstens eine Prüfung im Richtverfahren nach Fehlerpunkten und Stil ausgeschrieben werden.
    Bei Vielseitigkeits- oder Fahrturnieren mit mehr als 50 % Vielseitigkeits- oder Geländeprüfungen bzw. Fahrprüfungen, kann die obligatorische Dressurpferdeprüfung durch eine Geländepferde- bzw. durch eine Eignungsprüfung für Einspänner ersetzt werden.
    Auf jeder Pferdeleistungsschau ist mindestens eine Prüfung für Junioren/Junge Reiter bzw. Junge Fahrer (ab Kl. A) auszuschreiben.
    (Springen: Stilspringprüfung; Dressur: möglichst Dressurreiterprüfung).
  •  
  • 17. In besonders begründeten Fällen können Abweichungen von der Startfolge durch den LK-Beauftragten oder die amtierende Richtergruppe genehmigt werden.
  •  
  • 18. Die Benutzung "Thüringen" muss offiziell beim Verband beantragt und genehmigt werden.
  •  
  • 19. Für ausschließlich Wettbewerbsveranstaltungen ist der LK-Beauftragte berechtigt den Parcours zu bauen.
  •  
  • 20. Es wird empfohlen, in Dressurwettbewerben/-prüfungen der Klasse E und Prüfungen der Kl. A ab 30 Teilnehmern die Prüfung zu zweit reiten zu lassen. Der Veranstalter ist verpflichtet, einen kompetenten Kommandeur zu stellen.
  •  
  • 21. Durch den Veranstalter ist zu gewährleisten, dass bei Dressurprüfungen mindestens 2 und bei Springprüfungen mindestens 3 Richter zum Einsatz kommen müssen. Des weiteren ist abzusichern, dass bei mehr als 8 Springprüfungen zusätzlich ein Parcourschefanwärter einzuladen ist.
  •  
  • 22. LK-Beauftragte sollten so wenig wie möglich zum Richten eingesetzt werden.
  •  
  • 23. Bewerbungen zu Landesmeisterschaften sowie zentralen Turnieren sind bis zum 01.September des Vorjahres einzureichen.
    Anmeldung von allen übrigen Veranstaltungen bis zum 15. September des Vorjahres.
  •  
  • 24. Bei Wechsel der Stammmitgliedschaft ist der Teilnehmer erst nach Erhalt des neuen Reiterscheckheftes bzw. nach der Durchführung des Vereinswechsels über NEON, für den neuen Verein startberechtigt.
  •  
  • 25. Jugendprüfungen dürfen an Schultagen nicht vor 15.00 Uhr beginnen.
  •  
  • 26. Reitertage entfallen, sie sind im Rahmen der WBO auszuschreiben.