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§ 1 Name und Mitgliedschaft
Die Thüringer Reiterjugend (TRJ) ist die Jugendorganisation des Thüringer Reit- und Fahrverbandes e.V. (TRFV).
Sie wird von der Jugend und den Jugendvertretern der Thüringer Reit- und Fahrvereine, die dem Thüringer Reit- und Fahrverband angehören, gebildet.
§ 2 Zweck
Zweck der Thüringer Reiterjugend ist:
- der Aufbau und die Förderung einer starken Thüringer Reiterjugend,
- die Förderung des Jugendsportes in allen Disziplinen und die Wahrung seines ideellen
Charakters,
- die Unterstützung der Heranreifung junger Menschen durch faires sportliches Verhalten
die Charakterbildung und die Förderung des Gemeinschaftssinnes,
- die Förderung der Jugendgesundheit durch Pferdesport.
§ 3 Aufgaben
- Die Thüringer Reiterjugend erarbeitet und vertritt ihre gemeinsamen Interessen im Thüringer Reit- und Fahrverband und in der Thüringer Sportjugend.
- Die Thüringer Reiterjugend ist parteipolitisch und konfessionell neutral.
- Die Thüringer Reiterjugend ist Mitglied der Thüringer Sportjugend und bekennt sich zur freundschaftlichen Zusammenarbeit mit allen Jugendverbänden zur Lösung gemeinsamer Aufgaben.
§ 4 Organe
1. Landesjugendausschuss
2. Vorstand der Thüringer Reiterjugend
Landesjugendausschuss :
Der Landesjugendausschuss ist zentrales und oberstes Organ sowie Träger der Jugendarbeit im Land Thüringen.
Der Landesjugendausschuss besteht aus den Jugendwarten der Vereine des Thüringer Reit- und Fahrverbandes.
Der Landesjugendausschuss wählt den Landesjugendwart oder -wartin die Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes des Thüringer Reit- und Fahrverbandes sind. Dem Landesjugendausschuss obliegt die Beratung und Beschlussfassung über Empfehlungen aus allen Bereichen des Pferdesports zur Verbesserung der Jugendarbeit, die vom Landesjugendwart dem Vorstand des Thüringer Reit- und Fahrverbandes vorgetragen und begründet werden
Die Wahl des Jugendvorstandes erfolgt analog den Wahlen des Thüringer Reit- und Fahrverbandes im Rhythmus von 4 Jahren. Die Sitzungen des Jugendausschusses finden jährlich statt. Die Jugendordnung wird vom Landesjugendausschuss beschlossen. Bei Abstimmungen im Landesjugendausschuss genügt unabhängig der Teilnehmerzahl die einfache Stimmenmehrheit. Die Beschlüsse des Landesjugendausschusses sind für den Vorstand bindend.
Vorstand:
Der Vorstand der Thüringer Reiterjugend besteht aus dem Vorsitzenden (Landesjugendwart) und den Vorstandsmitgliedern. Im Vorstand werden Verantwortungsbereiche für alle Pferdesportdisziplinen festgelegt. Im Ermessen des Vorstandes werden die entsprechenden Maßnahmen des Jugendbereiches fachspezifisch abgesichert. Ein Vorstandsmitglied ist der Jugendsprecher, der bei seiner Wahl jünger als 23 Jahre sein muß. Die Aufgaben des Vorstandes und seiner Mitglieder sind im § 2 dieser Jugendordnung geregelt. Der Vorstand ist nach fristgemäßer Einladung beschlußfähig, wenn außer dem Vorsitzenden mindestens drei weitere stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind. Abstimmungen erfolgen mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Der Vorstand führt die Thüringer Reiterjugend im Rahmen der Jugendordnung und unter Berücksichtigung der Satzung des Thüringer Reit- und Fahrverbandes.
§ 5 Vertretungen
Die Thüringer Reiterjugend wird durch den Vorsitzenden (Landesjugendwart) oder einen Stellvertreter bei thüringer- oder bundesweiten Veranstaltungen vertreten.
Der Vorsitzende ist Mitglied des Vorstandes des Thüringer Reit- und Fahrverbandes und Mitglied der LK Thüringen.
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