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Nach Inkrafttreten der LPO 2004 ist das Richten von Breitensportlichen Wettbewerben, (§§ 100 bis 107 LPO) durch anerkannte „Prüfer Breitensport“ möglich. Der „Prüfer Breitensport“ ist kein Richter.
1. Voraussetzungen
Mindestens Trainer-C, die Mitglied in einem dem Thüringer Reit- und Fahrverband angeschlossenen Verein sind bzw. Betriebsinhaber eines Pferdebetriebes der Mitglied im Thüringer Reit- und Fahrverband ist. Das Mindestalter beträgt 21 Jahre.
2. Vorteile
- · Eine Entlastung der Turnierrichter ist möglich.
- · Den Veranstaltern von Breitensportlichen Wettbewerben ist es möglich Kosten zu sparen, da sie die Prüfer aus den eigenen Reihen bzw. aus Nachbarvereinen gewinnen können.
- · Die Prüfung zum „Prüfer Breitensport“ durch die Landeskommission ist Voraussetzung für alle Richter- und Parcourschefanwärter vor der zentralen Richterprüfung in Warendorf. Die Landeskommission hat damit die Möglichkeit, ihre Anwärter im Vorfeld der zentralen Prüfung, selbst fachlich zu prüfen.
- · Die Richteranwärter haben einen Abschluss, auch wenn sie in Warendorf scheitern sollten.
- · Eine Gewinnung von Richteranwärtern aus dem Personenkreis der „Prüfer Breitensport“ ist eher möglich, da diese Erfahrungen im Richten und der Durchführung von Wettbewerben haben.
- 3. Seminar
In Vorbereitung der Prüfung wird ein Seminar von 16 UE durchgeführt
Theorie:
- · Kenntnisse der LPO 2004, insbesondere §§ 100 – 107
- · Kenntnis des FN-Handbuches Pferdesport, speziell breitensportliche Wettbewerbe
- · Bestimmungen der Landeskommission
- · Ethische Grundsätze des Pferdesports
- · Unfallverhütung und Erste Hilfe
- · Tierschutzbestimmungen
- · Möglichkeiten der Gestaltung Breitensportlicher Wettbewerbe
- · Parcoursgestaltung
- Praktische Übung:
- · Gestaltung und Bewertung eines Wettbewerbes gem. FN-Katalog
- · Parcoursaufbau
4. Prüfung
Die Prüfung besteht aus einer theoretischen Prüfung über die Lehrthemen und einer praktischen Prüfung.
5. Abschlusszertifikat
- Die Prüflinge erhalten ein Zertifikat mit einer Note in Theorie und Praxis.
- Sie werden in einer Liste "Prüfer Breitensport" der Landeskommission geführt.
6. Lizenzverlängerung
- Die "Prüfer Breitensport" haben alle 2 Jahre an einer Weiterbildungsveranstaltung teilzunehmen.
Interessenten melden sich bitte in der Geschäftsstelle des TRFV damit entsprechende Seminare organisiert werden können.
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