Erinnerung an alle Vereine

Bis 31. Januar müssen die Bestandsmeldung der Mitglieder an den LSB erfolgen.
Bitte nicht vergessen die Mitglieder auch dem Fachverband, in unserem Fall dem Thüringer Reit- und Fahrverband zuordnen.
Die Zuordnung der Mitglieder zum Fachverband ist für die Unterstützung unseres Verbandes durch den LSB wichtig.

Bis 31. Januar müssen die Bestandsmeldung der Mitglieder an den LSB erfolgen.
Bitte nicht vergessen die Mitglieder auch dem Fachverband, in unserem Fall dem Thüringer Reit- und Fahrverband zuordnen.
Die Zuordnung der Mitglieder zum Fachverband ist für die Unterstützung unseres Verbandes durch den LSB wichtig.

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