Kinder- und Jugendsport bis 18 Jahre in Thüringen wieder erlaubt

Mit dem Inkrafttreten der Thüringer Verordnung über Sondermaßnahmen zur Eindämmung der SARS-Cov2-Pandemie ist der gesamte Vereinssport im Amateurbereich bis voraussichtlich zum 30. November weitgehend einzustellen. Es heißt: „Der Freizeitsport und der organisierte Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und nicht öffentlichen Sportanlagen sowie unter freiem Himmel außerhalb von Sportanlagen sind untersagt.“ Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre ist der Trainingsbetrieb ohne Einschränkungen erlaubt. Es gilt die Hygienekonzepte der Vereine weiterhin sorgfältig umzusetzen und Teilnehmerlisten beim Training im geschlossenen Raum zu führen, vier Wochen aufzubewahren und anschließend datenschutzkonform zu vernichten.

Seit 08.11. erlaubt die Thüringer Sonderverordnung prinzipiell den uneingeschränkten Trainingsbetrieb für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre.
Uneingeschränkt bedeutet, dass auch Kontaktsport und Partnerübungen erlaubt sind und keine Beschränkungen der Personenanzahl oder bestimmter Sportarten festgelegt sind.
Allerdings ist im Einzelfall die Genehmigung des Trägers der Sportanlage/ -halle (Landkreis/ Stadt/ Gemeinde/ Private) einzuholen.


Achtung: Die Thüringer Verordnung für den Sport kann in den Landkreisen, kreisfreien Städten und Kommunen unterschiedlich gehandhabt bzw. durch Allgemeinverfügungen weiter eingeschränkt werden!

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