Neues Thüringer Waldgesetz

Nach kontroverser Debatte wurde am 13.09.2019 das neue Thüringer Waldgesetz beschlossen.
Das Reiten ist auf dafür geeigneten, festen und befestigten Wegen sowie Straßen, auf denen forstwirtschaftliche Maßnahmen nicht stattfinden, gestattet. Gesonderte Verkehrssicherungspflichten für den Waldbesitzer ergeben sich daraus nicht. Der Benutzer hat sich auf die aus der Waldeigenschaft der Wege und Straßen sowie deren Zustand und Bewirtschaftung ergebende Gefährdung einzustellen. Das Fahren mit Kutschen bedarf der Erlaubnis des Wegeeigentümers.

Nach kontroverser Debatte wurde am 13.09.2019 das neue Thüringer Waldgesetz beschlossen.
Das Reiten ist auf dafür geeigneten, festen und befestigten Wegen sowie Straßen, auf denen forstwirtschaftliche Maßnahmen nicht stattfinden, gestattet. Gesonderte Verkehrssicherungspflichten für den Waldbesitzer ergeben sich daraus nicht. Der Benutzer hat sich auf die aus der Waldeigenschaft der Wege und Straßen sowie deren Zustand und Bewirtschaftung ergebende Gefährdung einzustellen. Das Fahren mit Kutschen bedarf der Erlaubnis des Wegeeigentümers.

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