Verlängerung der Sondereindämmungsverordnung bis 09.Mai 2021

Die Anpassung an das bundesweite Infektionsschutzgesetz durch das Thüringer Sportministerium läuft. Solange gilt die vorerst bis zum 9. Mail verschärfte Thüringer SARS-CoV-2-Verschärfungsmaßnahmenverordnung. Diese untersagt weiterhin weitestgehend einen organisierten Sportbetrieb.

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